Reiseapotheke: Checkliste für Fernreisen ohne Rätselraten

Redaktion promovax.eu · Stand 20. Oktober 2026 · Quellen siehe unten

In die Reiseapotheke gehört eine Grundausstattung für kleine Verletzungen und Beschwerden, dazu Sonnen- und Mückenschutz, ein Fieberthermometer und Ihre persönlichen Dauermedikamente in ausreichender Menge. Mittel gegen Schmerzen, Fieber, Durchfall oder Allergien wählen Sie am besten nach ärztlicher oder apothekerlicher Beratung, passend zu Ziel und Gesundheit. Für verschreibungspflichtige Medikamente und vor allem für Betäubungsmittel sollten Sie vorab die Einfuhrregeln Ihres Reiselandes klären.

Die Grundausstattung für jede Fernreise

Die DTG hat Hinweise zur Reiseapotheke im Baukastensystem veröffentlicht. Die Basis ist für alle Reisenden gleich. Prüfen Sie zuerst, was Sie schon in Ihrer Hausapotheke haben, bevor Sie Neues kaufen.

Basis Hinweis
Fieberthermometer laut DTG für tropische und subtropische Ziele immer empfohlen
Pflaster allergenarm, gern zum Zuschneiden, Blasenpflaster für Wanderungen
Desinfektionsmittel für Haut und Schleimhaut geeignet
Verbandsmaterial Wundauflagen, Binde, Sicherheitsnadeln
Pinzette mit spitzen Enden für Splitter und Zecken
Schere nicht ins Handgepäck
Einmalhandschuhe zum Eigenschutz, vor jeder Reise auf Hitzeschäden prüfen
Kondome Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen, ebenfalls auf Hitzeschäden prüfen
Sonnenschutz hoher Lichtschutzfaktor
Mückenschutzmittel in ausreichender Menge von zu Hause, Wirkstoffe DEET oder Icaridin gelten als am besten untersucht

Das Auswärtige Amt empfiehlt, Mückenschutzmittel vorzugsweise in Deutschland zu kaufen, weil bei Produkten anderer Länder bedenkliche Wirkstoffkonzentrationen nicht immer auszuschließen sind. Wie Sie es richtig anwenden, lesen Sie im Ratgeber Mückenschutz auf Reisen.

Ergänzungen nach Beratung

Welche Arzneimittel darüber hinaus sinnvoll sind, hängt von Reiseziel, Reiseart, Alter und Vorerkrankungen ab. Dieser Ratgeber nennt deshalb bewusst keine Präparate oder Dosierungen. Typische Kategorien, die Sie in der reisemedizinischen Beratung oder in der Apotheke besprechen können:

  • Mittel gegen Schmerzen und Fieber: In Dengue-Gebieten sind laut DTG bestimmte Wirkstoffe ungeeignet, weil sie die Blutungsneigung erhöhen können. Fragen Sie gezielt nach.
  • Flüssigkeitsersatz: Elektrolytlösungen helfen bei Durchfall und Erbrechen, besonders bei Kindern, die schnell austrocknen.
  • Mittel gegen Durchfall: laut DTG nur zurückhaltend und kurzzeitig, nicht bei blutigem Durchfall.
  • Mittel gegen Reiseübelkeit und Allergien: Wer schon einmal eine allergische Reaktion hatte, sollte laut DTG ein antiallergisches Mittel dabeihaben.
  • Malaria: Ob eine Vorbeugung oder ein Notfallmedikament nötig ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt, siehe Ratgeber Malaria.

Eine pauschale Mitnahme von Antibiotika empfiehlt die DTG nicht. Für Kinder rät sie zu Darreichungsformen, die Hitze vertragen, denn Zäpfchen können bei Wärme schmelzen und angebrochene Säfte sind oft nicht lange haltbar.

Dauermedikamente: so reisen sie sicher

Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen, sind der wichtigste Teil Ihrer Reiseapotheke. Das empfehlen DTG und Auswärtiges Amt:

  • Ausreichende Menge für die ganze Reise und einen Puffer für Verspätungen mitnehmen.
  • Handgepäck: Dauermedikamente immer auch im Handgepäck, damit Sie bei verspätetem Koffer versorgt sind.
  • Medikationsplan: einen ärztlich unterschriebenen Plan mit Medikamenten und Mengen mitführen, möglichst mehrsprachig, mindestens auf Englisch. Das Auswärtige Amt rät, sich die Notwendigkeit für die Einreise gegebenenfalls ärztlich auf Englisch bescheinigen zu lassen.
  • Zeitzonen: Bei Medikamenten mit festen Einnahmezeiten vorher besprechen, wie Sie die Zeiten anpassen.
  • Lagerung: vor Sonne geschützt, trocken und nicht zu warm, möglichst in der Originalverpackung. Für gekühlte Medikamente die Mitnahme vorab mit der Fluggesellschaft klären.
  • Spritzen und Nadeln: einen sicher verschließbaren Behälter mitnehmen und den Abfall wieder mit nach Hause bringen.

Einfuhrregeln und Betäubungsmittel

Nicht jedes Medikament, das in Deutschland problemlos erhältlich ist, darf in jedes Land eingeführt werden. Die DTG rät, die Einfuhrbestimmungen im Abschnitt „Einreise und Zoll“ der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu prüfen oder in der Apotheke nachzufragen, auch bei gängigen Mitteln wie bestimmten Hustensäften, die unter Umständen kontrollierte Wirkstoffe enthalten.

Für ärztlich verschriebene Betäubungsmittel gelten laut BfArM besondere Regeln:

Reiseziel Was Sie brauchen
Schengen-Staaten ärztlich ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ, vor der Reise von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigt, höchstens 30 Tage gültig, je Betäubungsmittel eine eigene Bescheinigung
Andere Länder mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts, ebenfalls beglaubigt; Einfuhrregeln des Ziel- und Transitlandes bei dessen Botschaft klären

Manche Staaten verlangen laut BfArM zusätzlich eine Importgenehmigung, begrenzen die Menge oder verbieten bestimmte Betäubungsmittel ganz. Planen Sie dafür genug Vorlauf ein. Bei der Rückkehr nach Deutschland dürfen Sie Arzneimittel nach § 73 Abs. 2 Nr. 6 Arzneimittelgesetz in einer Menge einführen, die dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht.

Medikamente im Reiseland kaufen

Weltweit unterscheiden sich Qualität und rezeptfreie Verfügbarkeit von Medikamenten stark. Die DTG rät, vor Ort nur in offiziellen Abgabestellen und möglichst nach ärztlichem Rat zu kaufen und keine Einzeltabletten, unbeschrifteten Tabletten oder Medikamente ohne Verpackung zu erwerben. Malariamedikamente sollten Sie laut DTG wegen des hohen Anteils an Fälschungen gar nicht im tropischen Ausland besorgen.

Checkliste zum Abhaken

  • Grundausstattung aus der Tabelle oben vollständig
  • Mückenschutz und Sonnenschutz in ausreichender Menge
  • Dauermedikamente plus Puffer im Handgepäck
  • Medikationsplan, möglichst auf Englisch
  • Bescheinigung für Betäubungsmittel, falls nötig, beglaubigt
  • Einfuhrregeln des Ziel- und Transitlandes geprüft
  • Ergänzungen nach Beratung, etwa für Kinder oder Malariagebiete
  • Impfpass, Allergie- oder Notfallpass und digitale Kopien wichtiger Dokumente

Wenn Sie noch keine Beratung hatten, finden Sie im Verzeichnis für Reisemedizin eine Praxis in Ihrer Nähe. Der Reiseimpf-Check zeigt Ihnen vorab, welche Impfungen für Ihr Ziel infrage kommen.

Häufige Fragen

Sollte ich vorsorglich ein Antibiotikum mitnehmen?

Pauschal nicht. Die DTG rät ausdrücklich von einer pauschalen Antibiotikamitnahme ab, weil je nach Reiseland andere Erreger eine Rolle spielen und eine Selbstbehandlung ohne ärztliche Untersuchung problematisch ist. Ob in Ihrem Fall etwas anderes gilt, etwa bei sehr abgelegenen Reisen, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Wie nehme ich starke Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, mit ins Ausland?

Für Reisen in Schengen-Staaten bis 30 Tage brauchen Sie laut BfArM eine ärztlich ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, beglaubigt von der zuständigen Landesbehörde. Für andere Länder empfiehlt das BfArM eine mehrsprachige, ebenfalls beglaubigte Bescheinigung und die Klärung der Einfuhrregeln bei der Botschaft des Ziellandes.

Kann ich Medikamente nicht einfach im Reiseland kaufen?

Qualität und Verfügbarkeit unterscheiden sich weltweit stark. Die DTG rät, Medikamente vor Ort nur in offiziellen Abgabestellen und möglichst nach ärztlichem Rat zu kaufen und keine Einzeltabletten oder unbeschrifteten Tabletten zu erwerben. Malariamedikamente sollten Sie laut DTG gar nicht im tropischen Ausland kaufen.